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Produktsicherheit

Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR)

Ein unsicheres Produkt melden

Wenn ein Produkt, das Sie gekauft haben oder kaufen möchten, unsicher erscheint, teilen Sie uns dies unverzüglich mit. Wir gehen Meldungen zu Angeboten nach und arbeiten mit den Marktüberwachungsbehörden aller Mitgliedstaaten zusammen.

Zentrale Kontaktstelle für Produktsicherheit

E-Mail: [email protected]

Diese Kontaktstelle ist auch die Adresse für Marktüberwachungsbehörden und für das Safety Business Gateway.

Was der Verkäufer angeben muss

Jedes Angebot für ein physisches Produkt muss den Hersteller und, falls der Hersteller außerhalb der EU ansässig ist, die verantwortliche Person in der EU — mit Anschrift — sowie jede Sicherheitswarnung oder Anweisung, die das Produkt trägt, und, falls vorhanden, die Modell-, Chargen- oder Seriennummer angeben. Diese Angaben erscheinen im Abschnitt Produktsicherheit des Angebots. Wenn ein Angebot, das Sie gerade ansehen, diese Angaben nicht zeigt, teilen Sie uns dies mit.

Was wir mit einer Meldung tun

  • Wir prüfen das Angebot und nehmen es bei glaubhaftem Risiko aus dem Katalog.
  • Ein zurückgezogenes Angebot behält seinen Datensatz. Seine Seite bleibt erreichbar und besagt, dass das Produkt zurückgezogen wurde — eine Löschung würde den Nachweis beseitigen, dass es angeboten wurde.
  • Wir informieren den Verkäufer und, soweit gesetzlich vorgeschrieben, die Behörde, die uns zum Handeln aufgefordert hat.
  • Wir informieren alle, die das Produkt über uns gekauft haben, über die bei der Bestellung hinterlegten Kontaktdaten.

Rückrufe

Wenn Sie glauben, dass ein von Ihnen gekauftes Produkt von einem Rückruf betroffen sein könnte, kontaktieren Sie uns unter der oben genannten Adresse; wir leiten die Informationen an den Verkäufer und gegebenenfalls an die Behörde weiter.

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